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Einsichtnahme Langgymnasium und Kurzgymnasium
Einsicht in NICHT bestandene Zentrale Aufnahmeprüfungen
Ab Mittwoch, 22. März 2023 besteht die Möglichkeit die geschriebenen Prüfungen anzufordern. Die PDF- Dateien der Prüfungen werden Ihnen in Ihrem ZAP-Dossier abgelegt.
Link für Einsichtnahme nicht bestandener Prüfung
Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie finden diese unter folgenden Links:
Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmenprüfung Langgymnasium
Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmeprüfung Kurzgymnasium und Handelsmittelschule
PDF-Dateien von bestandenen Prüfungen können erst nach den Frühlingsferien bei uns angefordert werden.
Auskunftsgesuch Langgymnasium und Kurzgymnasium
Auskunftsgesuche zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:
Zwischen Freitag, 24. März 2023 und Dienstag, 28. März 2023, können Sie ein Auskunftsgesuch stellen. Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie am Donnerstag, 30. März 2023 zwischen 14.00 bis 17.00 Uhr zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Frage zu besprechen. Pro Kind und Prüfungsteil müssen Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen.
Einsichtnahme Fachmittelschule
Einsicht in NICHT bestandene Zentrale Aufnahmeprüfungen
Ab Freitag, 24. März 2023 besteht die Möglichkeit die geschriebene Prüfung anzufordern. Die PDF - Dateien werden Ihnen in Ihrem ZAP - Dossier abgelegt.
Link für Einsichtnahme nicht bestandener Prüfung
Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie finden diese unter folgenden Link:
Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmenprüfung Fachmittelschule
PDF-Dateien von bestandenen Prüfungen können erst nach den Frühlingsferien bei uns angefordert werden.
Auskunftsgesuch Fachmittelschule
Auskunftsgesuche zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:
Zwischen Samstag, 25. März 2023 und Mittwoch, 29.März 2023, können Sie ein Auskunftsgesuch stellen. Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie am Donnerstag, 30. März 2023 zwischen 14.00 bis 17.00 Uhr zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Frage zu besprechen. Pro Kind und Prüfungsteil müssen Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen.