Einsicht ZAP 2024

Anforderung Prüfungseinsicht, Auskunftsgesuch, Korrekturschemata und Notenskala

Einsichtnahme Langgymnasium und Kurzgymnasium

Einsicht in Zentrale Aufnahmeprüfungen

Ab Dienstag, 19. März 2024 besteht die Möglichkeit die geschriebenen Prüfungen anzufordern. Die PDF-Kopien der Prüfungen werden Ihnen in Ihrem ZAP-Dossier abgelegt.

Link für Einsichtnahme Prüfung

Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie finden diese unter folgenden Links:

Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmenprüfung Langgymnasium

Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmeprüfung Kurzgymnasium und Handelsmittelschule

PDF-Dateien von bestandenen Prüfungen können erst nach den Frühlingsferien bei uns angefordert werden.

 

Auskunftsgesuch Langgymnasium und Kurzgymnasium

Auskunftsgesuche zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:

Zwischen Dienstag, 19. März 2024 ab 17.00 Uhr und Dienstag, 26. März 2024 bis 15.00 Uhr, können Sie ein Auskunftsgesuch stellen. Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie am Mittwoch, 27. März 2024 zwischen 14.00 bis 17.00 Uhr zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Fragen zu besprechen. Beachten Sie bitte, dass es uns nur möglich ist auf konkrete Fragen zu den Prüfungsteilen einzugehen. Pro Kind und Prüfungsteil müssen Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen.

Einsichtnahme Fachmittelschule

Einsicht in Zentrale Aufnahmeprüfungen

Ab Donnerstag, 21. März 2024 besteht die Möglichkeit die geschriebenen Prüfungen anzufordern. Die PDF-Kopien werden Ihnen in Ihrem ZAP-Dossier abgelegt.

Link für Einsichtnahme Prüfung

Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie finden diese unter folgenden Link:

Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmenprüfung Fachmittelschule

PDF-Dateien von bestandenen Prüfungen können erst nach den Frühlingsferien bei uns angefordert werden.

Auskunftsgesuch Fachmittelschule

Auskunftsgesuche zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:

Zwischen Donnerstag, 21. März 2024 ab 17.00 Uhr und Dienstag, 26. März 2024 bis 15.00 Uhr, können Sie ein Auskunftsgesuch stellen. Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie am Mittwoch, 27. März 2024 zwischen 14.00 bis 17.00 Uhr zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Fragen zu besprechen. Beachten Sie bitte, dass es uns nur möglich ist auf konkrete Fragen zu den Prüfungsteilen einzugehen. Pro Kind und Prüfungsteil müssen Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen.